Burgenland - Photovoltaikförderung
- Rochus
- 13. Feb. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 7. Sept. 2024
Das Burgenland setzt mit seiner aktuellen Photovoltaikförderung neue Anreize für die Nutzung von Solarenergie. Diese Förderung richtet sich an natürliche Personen, die in die nachhaltige Energieversorgung ihres Eigenheims investieren möchten. Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Möglichkeiten, Voraussetzungen und Vorteile der Förderung, die seit dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 gilt.
Wer wird gefördert? Jede natürliche Person, die in die Errichtung oder Erweiterung von netzgeführten Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis investiert, kann von dieser Förderung profitieren. Dazu zählen:
Die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen.
Die Installation von Photovoltaikanlagen in Kombination mit einem Stromspeichersystem.
Die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Stromspeichersystem.
Die Erweiterung des Leistungsbereichs bestehender PV-Anlagen oder Stromspeichersysteme.
Voraussetzungen für die Förderung Die Anlage muss überwiegend privat genutzt werden und kann freistehend oder auf Dachanlagen errichtet werden. Sie muss sich auf demselben Grundstück wie das förderfähige Wohnobjekt befinden. Wichtig ist, dass diese Landesförderung nicht mit der EAG Investitionsförderung oder bei bestehender Umsatzsteuerbefreiung kombiniert werden kann. Sollte eine Bundesförderung verfügbar sein, muss diese vorrangig in Anspruch genommen werden.
Förderdetails
Art der Förderung: Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss.
Förderbare Maximalgröße: Bis zu 20 kWp für PV-Anlagen und bis zu 20 kWh für Speichersysteme, jeweils auch bei Erweiterungen.
Maximale Förderung: 30% der förderfähigen Kosten; maximal 275 €/kWp für PV-Anlagen und 275 €/kWh für Speicher.
Kombinationsbonus: 500 € für die gleichzeitige Errichtung einer Wärmepumpe.
Fördertopf: 2 Millionen Euro.
