Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)– OH Voltaik Solaranlagenbau GmbH
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der OH Voltaik Solaranlagenbau GmbH (Sitz:1210 Wien, Richard-Neutra-Gasse 5; nachfolgend „OH Voltaik") und ihren Kunden.Je nach Leistungsart gilt entweder Teil A (PV-Pauschalangebote) oder Teil B (Elektro-Regieleistungen). Maßgeblich ist die jeweilige Angebots-/Auftragsbestätigung.
Teil A – AGB PV (Pauschalangebote für Photovoltaikanlagen)
A1. Geltungsbereich
Dieser Teil A gilt für Pauschalangebote über Photovoltaikanlagen (inkl. Lieferung, Montage,Inbetriebnahme) sowie – sofern beauftragt – Servicepaket 3 Jahre und Förderservice Plus.
A2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Angebote sindfreibleibend und unverbindlich.
A3. Leistungen und Lieferung
OH Voltaik verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen zu dem im Angebot kommunizierten Datum zuerbringen. Bei Lieferverzögerungen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, ist der Kunde nichtzum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Anfallende Kosten seitens des Netzbetreibers bzw. E-Werks im Zuge der Inbetriebnahme oder desNetzanschlusses gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. WLAN- bzw. LAN-Erweiterungen sowie daserneute Verbinden des Wechselrichters bei schlechtem Signal erfolgen ausschließlich gemäß der zumLieferzeitpunkt geltenden Firmenpreispolitik. Eine Einschulung (vor Ort und über die App) wird einmaligdurchgeführt; jede weitere Einschulung oder zusätzliche Unterstützung erfolgt ebenfalls ausschließlichgemäß der zum Lieferzeitpunkt geltenden Firmenpreispolitik.
A4. Einsatz gleichwertiger Produkte / Fabrikatsänderung
OH Voltaik ist berechtigt, anstelle der im Angebot genannten Produkte/Komponenten auch gleichwertigeProdukte zu liefern und zu verbauen, sofern diese mindestens gleichwertig hinsichtlich Funktion, Leistung,Qualität, Normen/Zertifizierungen, Kompatibilität sowie Garantiebedingungen sind und für den/dieKunden/in keine wesentlichen Nachteile entstehen. Dies gilt insbesondere bei Lieferengpässen,Modellwechseln oder Sortimentsänderungen von Herstellern.
Eine solche Änderung stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Stornierung oder zum Rücktritt.
A5. Zusatzbestimmungen – Servicepaket 3 Jahre (inkl. „Förderservice Plus")
A5.1 Begriffsbestimmung und Leistungsumfang Servicepaket 3 Jahre
(1) Das „Servicepaket 3 Jahre" umfasst innerhalb der Laufzeit insgesamt zwei (2) zusätzliche Vor-Ort-Servicetermine in Jahr 2 und Jahr 3 sowie einen Anlagen-/Funktionscheck im Rahmen des ohnehinstattfindenden Termins nach Inbetriebnahme/Übergabe in Jahr 1 (kein zusätzlicher Anfahrtstermin).
(2) Die Vor-Ort-Servicetermine beinhalten je Termin eine Sichtprüfung zugänglicher Anlagenteile (insb.Wechselrichter-/Speicherumgebung, Kabelwege, zugängliche Verbindungen, Beschriftungen,offensichtliche Auffälligkeiten), einen elektrischen Kurzcheck mit geeignetem Prüfgerät im Rahmen derörtlichen Gegebenheiten sowie einen Funktions- und Plausibilitätscheck anhandAnlagen-/Monitoringdaten.
(3) Nach jedem Vor-Ort-Termin erhält der Kunde ein Kurzprotokoll.
(4) Remote-Checks (z. B. Monitoring-/Statusprüfung) sind – soweit technisch möglich – in angemessenemUmfang während der Laufzeit inkludiert.
A5.2 Voraussetzungen, Terminvereinbarung und Mitwirkungspflichten
(1) Die Terminvereinbarung erfolgt nach Abstimmung mit dem Kunden. Termine sind vom Kunden zuermöglichen, insbesondere durch freien Zugang zu Wechselrichter, Speicher, Zählerschrank und ggf.Kommunikationskomponenten (Internet/Router).
(2) Dachflächen werden ausschließlich bei sicherem, zumutbarem und ohne Zusatzmittel(Gerüst/Hubsteiger) möglich gemachtem Zugang geprüft.
(3) Werden Termine vom Kunden kurzfristig abgesagt/verschoben, gelten die allgemeinen Regelungen zuTerminverschiebungen/Anfahrt gemäß AGB; OH Voltaik ist berechtigt, den Termin in den nächstenverfügbaren Zeitraum zu verlegen.
A5.3 Nicht enthaltene Leistungen im Servicepaket
(1) Nicht Bestandteil des Servicepakets sind insbesondere: Reparaturen, Austausch von Komponenten,Ersatzteile/Verbrauchsmaterial, Reinigung der Module, Erweiterungen/Umverdrahtungen, zusätzlicheMessungen außerhalb des Kurzchecks sowie Einsätze, die Gerüst/Hubsteiger oder besondereSicherheitsmaßnahmen erfordern.
(2) Etwaige notwendige Reparaturen/Materialien werden – sofern gewünscht – gesondert angeboten undnach Aufwand bzw. Angebot verrechnet.
A5.4 Laufzeit, Übertragbarkeit und Abrechnung
(1) Die Laufzeit beträgt drei (3) Jahre ab Inbetriebnahme/Übergabe bzw. ab Rechnungsdatum (jenachdem, was vertraglich vereinbart ist).
(2) Das Servicepaket ist objektsbezogen (Anlage/Standort) und nicht ohne Zustimmung von OH Voltaik aufDritte übertragbar.
(3) Das Entgelt für das Servicepaket ist unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme einzelnerTermine/Remote-Checks geschuldet, sofern OH Voltaik die Leistung angeboten hat und dieNichtdurchführung vom Kunden zu vertreten ist.
A6. Zusatzbestimmungen – Förderservice Plus
A6.1 Leistungsumfang Förderservice Plus
(1) „Förderservice Plus" umfasst die vollständige Unterstützung bei der Förderabwicklung(Unterlagencheck, Vorbereitung und Einreichung) sowie die priorisierte Bearbeitung im internen Prozessvon OH Voltaik (Express-Workflow), inklusive aktivem Fristen- und Status-Tracking.
(2) OH Voltaik schuldet eine sorgfältige, fristgerechte Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen nachbestem Wissen; eine bestimmte Bearbeitungsdauer, Förderhöhe oder Förderzusage wird nicht geschuldet.
A6.2 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Förderungen
(1) Der Kunde hat alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitigbereitzustellen sowie erforderliche Erklärungen/Signaturen fristgerecht zu leisten.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender/verspäteter Unterlagen oder unrichtigerAngaben gehen zu Lasten des Kunden.
A6.3 Haftungsabgrenzung Förderstellen / Dritte
(1) Entscheidungen, Bearbeitungszeiten und technische Verfügbarkeit von Förderstellen/Portalen liegenaußerhalb des Einflussbereichs von OH Voltaik. Für Verzögerungen, Systemausfälle, Ablehnungen oderÄnderungen der Förderbedingungen durch Dritte übernimmt OH Voltaik keine Haftung.
(2) Das Entgelt für „Förderservice Plus" bleibt auch dann geschuldet, wenn eine Förderung nicht bewilligtwird, sofern OH Voltaik die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht hat.
A7. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise sind in den Angeboten festgelegt. Zahlungen sind gemäß den vereinbartenZahlungsbedingungen zu leisten. Sämtliche Zahlungen erfolgen ohne Abzug und entsprechend den aufder Rechnung angegebenen Zahlungsfristen.
A7.1 Preisanpassung bei Produkt-/Materialpreissteigerungen (Einzelpositionen ab 5%)
Der Angebotspreis basiert auf den zum Zeitpunkt der Angebotslegung kalkulierten Einkaufspreisen der imAngebot angeführten Komponenten. Erhöht sich der Einkaufspreis einer einzelnen wesentlichenKomponente (insbesondere PV-Module, Wechselrichter, Speicher, Unterkonstruktion) nachAngebotslegung bis zur Lieferung/Leistungserbringung um mindestens 5% gegenüber dem der Kalkulationzugrunde liegenden Einkaufspreis, ist OH Voltaik berechtigt, den Angebotspreis ausschließlich imAusmaß dieser Preissteigerung für genau diese betroffene Komponente anzupassen(Mengen/Einheiten entsprechend dem Angebot).
Die Preisanpassung erfolgt erst ab Erreichen der 5%-Schwelle je Komponente und wird dem/der Kund/inschriftlich vor Lieferung bekannt gegeben; auf Verlangen werden geeignete Nachweise (z. B.Lieferantenangebot/Preisliste) vorgelegt.
Begrenzung (Verbraucherschutz): Die Summe aller Preisanpassungen aus dieser Klausel ist mitmaximal 10% des Angebotspreises begrenzt.
Kein Rücktritt wegen Preisanpassung: Eine Preisanpassung bis einschließlich 10% berechtigt den/dieKund/in weder zur Stornierung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt die erforderlichePreisanpassung in Summe 10%, ist OH Voltaik berechtigt, ein angepasstes Angebot zu legen; der/dieKund/in kann dieses binnen 7 Tagen annehmen oder – sofern mit der Montage noch nicht begonnenwurde – kostenfrei zurücktreten.
Ausschluss bei von OH Voltaik verschuldeter Verzögerung: Preissteigerungen, die ausschließlichdurch eine von OH Voltaik zu vertretende Verzögerung nach dem vereinbarten Liefer-/Montagezeitraumentstehen, werden nicht weiterverrechnet.
A8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von OH Voltaik.
A9. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Unsere Haftung für leicht fahrlässigverursachte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. OH Voltaik übernimmt keine Haftungfür die Gewährung von Fördermitteln, die im Angebot erwähnt werden. Die Zuständigkeit undEntscheidung über die Bewilligung von Förderungen liegen ausschließlich bei den jeweiligenFörderinstitutionen.
A9.1 Gewährleistung und Haftung – „Garantieleistungen/Herstellergarantie"
Soweit Komponenten/Produkte einer Herstellergarantie oder sonstigen Garantie eines Dritten (z. B.Hersteller, Importeur, Großhändler; „Garantiegeber") unterliegen, erfolgt die Abwicklung von Garantie- bzw.Austauschfällen nach den Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers.
Im Rahmen solcher Garantie- bzw. Austauschfälle werden ausschließlich jene Leistungen/Teile kostenlosbereitgestellt, die der Garantiegeber tatsächlich übernimmt (insbesondere Ersatzteile/Komponenten).
Arbeitsleistungen (insbesondere Fehlersuche/Diagnose, Demontage/Montage, Austausch,Inbetriebnahme, Parametrierung, Dokumentation) sowie Anfahrt-, Transport- und Nebenkosten sindnicht von der Herstellergarantie umfasst, sofern der Garantiegeber diese nicht ausdrücklich übernimmt,und werden daher von OH Voltaik gesondert nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigenPreispolitik/Preisliste verrechnet.
Sofern zur Beurteilung eines gemeldeten Mangels eine Überprüfung/Diagnose erforderlich ist und sichdabei ergibt, dass kein Garantie- oder Gewährleistungsfall vorliegt, sind sämtliche dabei angefallenenArbeits- und Nebenkosten vom Kunden zu tragen.
A10. Rücktrittsrecht / Storno
Kunden können nach Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 10% des Auftragswertes vom Vertragzurücktreten. Dieses Recht besteht bis zur Lieferung der Ware. Die Stornogebühr dient als Entschädigungfür bereits entstandene Aufwendungen und Bearbeitungskosten.
A11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und österreichischemDatenschutzgesetz (DSG). Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
A12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigenBestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck derungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Anwendbar ist ausschließlich österreichisches Recht.Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wien.
Teil B – AGB Elektro (Elektroarbeiten auf Stunden-/Regiebasis ohnePhotovoltaikanlagen)
Gültig für elektrotechnische Service-, Reparatur-, Wartungs- und Montageleistungen ohnePhotovoltaikanlagen der OH Voltaik Solaranlagenbau GmbH (kurz: „Auftragnehmerin"), Sitz: 1210 Wien,Richard-Neutra-Gasse 5.
B1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin in denBereichen Elektroinstallation, Verteiler-/Zählerschrank-Sanierung, Leitungs- und Geräteinstallationen,Beleuchtung, Überspannungs-/Blitzschutz (ohne äußeren Blitzschutz), Ladeinfrastruktur (E-Mobilität),Netzwerk-/Schwachstrominstallationen, Störungsdienst, Wartung und Reparatur. AbweichendeBedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
B2. Vertragsabschluss und Unterlagen
B2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigungoder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
B2.2 Pläne, Skizzen, Leistungsverzeichnisse, Berechnungen und sonstige Unterlagen bleiben geistigesEigentum der Auftragnehmerin und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
B3. Leistungsumfang
B3.1 Maßgeblich ist das Angebot/Auftragsbestätigung.
B3.2 Sofern nicht ausdrücklich enthalten, sind nicht Teil des Leistungsumfangs: Bau- undBaunebenarbeiten (Mauer-/Stemmarbeiten, Kernbohrungen, Verputz/Maler), Brandabschottungen,Gerüst/Kran/Hubsteiger, Dachdeckerarbeiten, statische Nachweise, Abnahmen durch Sachverständige,Behörden-/Bewilligungsgebühren, Leistungen des Netz-/Zählerbetreibers.
B3.3 Zusatz- und Änderungswünsche des Kunden werden nach Rücksprache als Nachtrag zum jeweilsgültigen Regiestundensatz/Einheitspreis abgerechnet.
B4. Mitwirkungspflichten des Kunden
B4.1 Rechtzeitige Bereitstellung aller Informationen (Bestandspläne, Fotos, Leitungswege,Ansprechperson vor Ort).
B4.2 Freier, sicherer Zugang zu allen Arbeits- und Technikbereichen; Möglichkeit zu notwendigenAbschaltungen.
B4.3 Bauseitige Herstellung geeigneter Untergründe/Platzreserven in Verteilern, trockener und staubarmerArbeitsumgebung, Stromversorgung.
B4.4 Wartezeiten/Fehlfahrten, die der Kunde zu vertreten hat (kein Zutritt, unvorbereitete Baustelle),werden als Regiezeit inkl. Anfahrt gemäß Preisliste verrechnet.
B5. Normen, Sicherheit und Prüfungen
B5.1 Leistungen erfolgen nach dem Stand der Technik und den einschlägigen OVE/ÖNORM-Regelwerken(z. B. OVE E 8101), den Vorgaben der Netzbetreiber sowie behördlichen Bestimmungen.
B5.2 Die Auftragnehmerin führt für die von ihr errichteten/geänderten Anlagenteile die erforderlichenErstprüfungen (Sichtprüfung, Durchgängigkeit, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, RCD-Prüfungetc.) durch und übergibt ein Prüfprotokoll. Für Alt-/Bestandsanlagen ohne Leistungsanteil derAuftragnehmerin besteht keine Prüf- oder Haftpflicht. Erforderliche Anpassungen werden dem Kundenangeboten.
B6. Termine, Lieferung und höhere Gewalt
B6.1 Termine sind Richttermine. Verzögerungen durch Lieferengpässe, Witterung, Krankheit, behördlicheAuflagen oder andere, nicht von der Auftragnehmerin zu vertretende Umstände verlängern Fristenangemessen.
B6.2 Schadenersatz- oder Rücktrittsansprüche wegen solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.
B7. Preise, Regie und Zahlungsbedingungen
B7.1 Preise laut Angebot/Preisliste, exkl. USt. und Nebenkosten (z. B. Park/Maut, Entsorgung).
B7.2 Abrechnung, Mindestverrechnung und Taktung
Regie-/Servicearbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand (Arbeits-, Wege- und Wartezeit)abgerechnet. Es gelten folgende Abrechnungsregeln:
(1) Mindestverrechnung: Je Einsatz und Techniker wird mindestens 1 Stunde verrechnet,unabhängig von der tatsächlichen Einsatzdauer.
(2) Abrechnungstakt: Nach der Mindestverrechnung von 1 Stunde erfolgt die weitere Abrechnung im30-Minuten-Takt. Begonnene 30-Minuten-Einheiten werden jeweils vollständig verrechnet.
Beispiele:– Einsatzdauer 40 Minuten → Verrechnung: 1,0 Stunde– Einsatzdauer 1 Stunde 10 Minuten → Verrechnung: 1,5 Stunden– Einsatzdauer 2 Stunden 25 Minuten → Verrechnung: 2,5 Stunden
(3) Mehrere Techniker: Mindestverrechnung und Taktung gelten je eingesetztem Techniker.
(4) Anfahrtszeit und Wartezeit werden in die verrechenbare Zeit eingerechnet, sofern sie nicht alsgesonderte Pauschale ausgewiesen sind.
B7.3 Teil-/Abschlagsrechnungen nach Leistungsfortschritt sind zulässig.
B7.4 Rechnungen sind innerhalb des ausgewiesenen Zahlungsziels ohne Abzug fällig. BeiZahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassospesen als vereinbart.
B7.5 Preisanpassung bei Produkt-/Materialpreissteigerungen (Einzelpositionen ab 5%)
Der Angebotspreis basiert auf den zum Zeitpunkt der Angebotslegung kalkulierten Einkaufspreisen der imAngebot angeführten Komponenten/Materialien. Erhöht sich der Einkaufspreis einer einzelnenwesentlichen Komponente bzw. eines wesentlichen Materials nach Angebotslegung bis zurLieferung/Leistungserbringung um mindestens 5% gegenüber dem der Kalkulation zugrunde liegenden
Einkaufspreis, ist OH Voltaik berechtigt, den Angebotspreis ausschließlich im Ausmaß dieserPreissteigerung für genau diese betroffene Position anzupassen (Mengen/Einheiten entsprechenddem Angebot bzw. der Bestellung).
Die Preisanpassung erfolgt erst ab Erreichen der 5%-Schwelle je Position und wird dem/der Kund/inschriftlich vor Materialdisposition bzw. Einbau/Lieferung bekannt gegeben; auf Verlangen werdengeeignete Nachweise (z. B. Lieferantenangebot/Preisliste) vorgelegt.
Begrenzung (Verbraucherschutz): Die Summe aller Preisanpassungen aus dieser Klausel ist mitmaximal 10% des Auftragswertes begrenzt.
Kein Rücktritt wegen Preisanpassung: Eine Preisanpassung bis einschließlich 10% berechtigt den/dieKund/in weder zur Stornierung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt die erforderlichePreisanpassung in Summe 10%, ist OH Voltaik berechtigt, ein angepasstes Angebot zu legen; der/dieKund/in kann dieses binnen 7 Tagen annehmen oder – sofern mit der Leistungserbringung noch nichtbegonnen wurde – kostenfrei zurücktreten.
Ausschluss bei von OH Voltaik verschuldeter Verzögerung: Preissteigerungen, die ausschließlichdurch eine von OH Voltaik zu vertretende Verzögerung nach dem vereinbarten Leistungs-/Lieferzeitraumentstehen, werden nicht weiterverrechnet.
B8. Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt gelieferte Ware im Eigentum der Auftragnehmerin. Nutzen undGefahr gehen mit Übergabe/Abnahme auf den Kunden über; bei Teilleistungen anteilig.
B9. Abnahme, Inbetriebnahme und Dokumentation
B9.1 Nach Fertigstellung erfolgt eine Funktionsprüfung/Abnahme gemeinsam mit dem Kunden;festgestellte Mängel werden protokolliert.
B9.2 Der Kunde erhält die einschlägige Dokumentation (z. B. Stromlauf-/Verteilerskizze, Typenschilder,Mess-/Prüfprotokolle) im Umfang des Angebots.
B9.3 Für Ladeinfrastruktur/Wallboxen stellt der Kunde die erforderlichenKommunikations-/Netzwerkanbindungen bereit; nachträgliche Router-/WLAN-Anpassungen werden nachAufwand berechnet.
B10. Gewährleistung und Haftung
B10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Von der Gewährleistung ausgenommensind Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien sowie Schäden durch unsachgemäße Nutzung,Fehlbedienung, Eingriffe Dritter, äußere Einflüsse (Überspannung, Feuchtigkeit) oder Mängel derBestandsanlage.
B10.2 Altanlagen/Risikoaufklärung: Werden bei Arbeiten Mängel der Bestandsanlage erkennbar (z. B.fehlender Potentialausgleich, unzureichende Schutzorgane), informiert die Auftragnehmerin den Kunden.Erforderliche Sicherheits-/Anpassungsmaßnahmen gelten als Zusatzleistung und werden nur nachBeauftragung ausgeführt.
B10.3 Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig –ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Produktions- oder Nutzungsausfallbesteht nicht.
B10.4 Garantieleistungen / Herstellergarantie (Garantiearbeiten werden verrechnet)
Soweit Komponenten/Produkte einer Herstellergarantie oder sonstigen Garantie eines Dritten (z. B.Hersteller, Importeur, Großhändler; „Garantiegeber") unterliegen, erfolgt die Abwicklung von Garantie- bzw.Austauschfällen nach den Bedingungen des jeweiligen Garantiegebers.
Im Rahmen solcher Garantie- bzw. Austauschfälle werden ausschließlich jene Leistungen/Teile kostenlosbereitgestellt, die der Garantiegeber tatsächlich übernimmt (insbesondere Ersatzteile/Komponenten).
Arbeitsleistungen (insbesondere Fehlersuche/Diagnose, Demontage/Montage, Austausch,Inbetriebnahme, Parametrierung, Dokumentation) sowie Anfahrt-, Transport- und Nebenkosten sindnicht von der Herstellergarantie umfasst, sofern der Garantiegeber diese nicht ausdrücklich übernimmt,und werden daher von OH Voltaik gesondert nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigenPreispolitik/Preisliste verrechnet.
Sofern zur Beurteilung eines gemeldeten Mangels eine Überprüfung/Diagnose erforderlich ist und sichdabei ergibt, dass kein Garantie- oder Gewährleistungsfall vorliegt (z. B. Bedienfehler, äußereEinflüsse, Mangel der Bestandsanlage), sind sämtliche dabei angefallenen Arbeits- und Nebenkosten vomKunden zu tragen.
B11. Leistungen des Netz-/Zählerbetreibers
Anträge, Genehmigungen, Zählpunkt-/Zählerarbeiten und damit verbundene Gebühren fallen – sofernnicht ausdrücklich im Angebot enthalten – in Verantwortung und Kosten des Kunden.
B12. Arbeitsschutz und Baustellenordnung
Der Kunde sorgt für die Einhaltung der Baustellenordnung, Flucht-/Rettungswege, Hausordnung underforderliche Sicherheitsunterweisungen. Bei gefährlichen Bedingungen (z. B. Nässe, Absturzgefahr) sindwir berechtigt, Arbeiten zu unterbrechen; Wartezeiten/erneute Anfahrten werden nach Preislisteverrechnet.
B13. Entsorgung und Altmaterial
Die Entsorgung von Verpackung, ausgebauten Geräten/Leitungen oder kontaminiertem Material ist –sofern nicht im Angebot enthalten – bauseitig zu veranlassen oder wird nach Aufwand berechnet.Ausgebautes Material geht – soweit gesetzlich zulässig und sofern nicht anders vereinbart – in dasEigentum der Auftragnehmerin über.
B14. Storno/Rücktritt
Ein Rücktritt des Kunden ist bis zur Lieferung/Leistungserbringung gegen Zahlung einer Stornogebühr von10% des Auftragswerts möglich; zusätzlich werden bereits erbrachte Leistungen und bestellte Materialien(inkl. Rücknahmegebühren) verrechnet.
B15. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und DSG. Details sind derDatenschutzerklärung der Auftragnehmerin zu entnehmen.
B16. Salvatorische Klausel, Recht und Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anStelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die deren wirtschaftlichem Zweck am nächsten
kommt. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – istWien.
Stand: 01.06.2026
