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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

OH Voltaik Solaranlagenbau GmbH

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der OH Voltaik Solaranlagenbau GmbH (Sitz: Wien; nachfolgend „OH Voltaik“) und ihren Kunden. Je nach Leistungsart gilt entweder Teil A (PV-Pauschalangebote) oder Teil B (Elektro-Regieleistungen). Maßgeblich ist die jeweilige Angebots-/Auftragsbestätigung.

Teil A – AGB PV (Pauschalangebote für Photovoltaikanlagen)

A1. Geltungsbereich

Dieser Teil A gilt für Pauschalangebote über Photovoltaikanlagen (inkl. Lieferung, Montage, Inbetriebnahme) sowie – sofern beauftragt – Servicepaket 3 Jahre und Förderservice Plus.

A2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

A3. Leistungen und Lieferung

OH Voltaik verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen zu dem im Angebot kommunizierten Datum zu erbringen. Bei Lieferverzögerungen außerhalb unseres Einflussbereiches besteht kein Rücktrittsrecht und kein Schadenersatzanspruch.

Kosten des Netzbetreibers/E-Werks für Inbetriebnahme oder Netzanschluss trägt der Kunde. WLAN-/LAN-Erweiterungen, erneutes Verbinden des Wechselrichters sowie zusätzliche Einschulungen erfolgen gemäß gültiger Firmenpreispolitik.

A4. Einsatz gleichwertiger Produkte / Fabrikatsänderung

OH Voltaik darf gleichwertige Produkte einsetzen, sofern Funktion, Leistung, Qualität, Normen, Kompatibilität und Garantiebedingungen gleichwertig sind und keine wesentlichen Nachteile entstehen. Dies stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Stornierung.

A5. Zusatzbestimmungen – Servicepaket 3 Jahre

A5.1 Leistungsumfang

  • Zwei Vor-Ort-Servicetermine in Jahr 2 und 3

  • Funktionscheck in Jahr 1 im Übergabetermin

  • Sichtprüfung zugänglicher Teile

  • Elektrischer Kurzcheck

  • Monitoring- und Plausibilitätsprüfung

  • Kurzprotokoll je Termin

  • Remote-Checks soweit technisch möglich

A5.2 Voraussetzungen & Mitwirkung

  • Zugang zu Wechselrichter, Speicher, Zählerschrank

  • Dachprüfung nur bei sicherem Zugang ohne Zusatzgeräte

  • Kurzfristige Absagen → Verrechnung gemäß AGB möglich

A5.3 Nicht enthalten

  • Reparaturen & Ersatzteile

  • Modulreinigung

  • Umbauten / Erweiterungen

  • Spezialmessungen

  • Gerüst-/Hubsteigerarbeiten

A5.4 Laufzeit

3 Jahre ab Inbetriebnahme/Rechnungsdatum. Objektgebunden, nicht frei übertragbar. Entgelt auch bei Nichtnutzung fällig, wenn Leistung angeboten wurde.

A6. Förderservice Plus

A6.1 Leistungsumfang

  • Förderabwicklung inkl. Einreichung

  • Express-Workflow

  • Fristen- und Status-Tracking

  • Keine Garantie auf Förderzusage oder Förderhöhe

A6.2 Mitwirkungspflicht Kunde

Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitstellen.

A6.3 Haftung Förderstellen

Keine Haftung für Entscheidungen, Verzögerungen oder Systemausfälle externer Stellen.

A7. Preise und Zahlung

Preise laut Angebot. Zahlung ohne Abzug gemäß Rechnungsfrist.

A7.1 Preisanpassung bei Materialsteigerung (ab 5%)

  • Nur betroffene Komponenten

  • Nachweis auf Verlangen

  • Maximal 10 % Gesamtanpassung

  • Bis 10 % kein Rücktrittsrecht

  • Über 10 % → neues Angebot oder kostenfreier Rücktritt vor Montagebeginn

A8. Eigentumsvorbehalt

Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von OH Voltaik.

A9. Gewährleistung und Haftung

Gesetzliche Gewährleistung. Leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen soweit zulässig. Keine Haftung für Förderzusagen.

A9.1 Herstellergarantien

Garantieabwicklung nach Herstellerbedingungen. Arbeits- und Nebenkosten werden separat verrechnet, sofern nicht vom Hersteller übernommen.

A10. Rücktritt / Storno

Storno bis Lieferung gegen 10 % Gebühr möglich.

A11. Datenschutz

Datenverarbeitung gemäß DSGVO und DSG.

A12. Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel. Österreichisches Recht. Gerichtsstand Wien.

Teil B – AGB Elektro (Regie-/Stundenleistungen ohne PV)

B1. Geltungsbereich

Gilt für Elektroinstallationen, Reparaturen, Wartung, Ladeinfrastruktur, Netzwerk, Überspannungsschutz usw.

B2. Vertragsabschluss

Vertrag durch Auftragsbestätigung oder Leistungsbeginn. Unterlagen bleiben geistiges Eigentum.

B3. Leistungsumfang

  • Maßgeblich ist Angebot/Auftrag

  • Bauarbeiten, Gerüste, Behördengebühren nicht enthalten

  • Änderungen → Nachtrag/Regie

B4. Mitwirkungspflichten Kunde

  • Pläne und Zugang bereitstellen

  • Sichere Arbeitsumgebung

  • Wartezeiten werden verrechnet

B5. Normen & Prüfungen

Arbeiten nach OVE/ÖNORM. Prüfprotokoll für neue/geänderte Teile.

B6. Termine & höhere Gewalt

Richttermine. Keine Ansprüche bei Verzögerungen außerhalb Einflussbereich.

B7. Preise & Zahlung

Preise exkl. USt und Nebenkosten. Regie nach Aufwand.

B7.5 Preisanpassung Material (ab 5%)

  • Nur betroffene Position

  • Maximal 10 %

  • Bis 10 % kein Rücktritt

  • Über 10 % → neues Angebot möglich

B8. Eigentum & Gefahr

Eigentumsvorbehalt bis Zahlung. Gefahr ab Übergabe.

B9. Abnahme & Dokumentation

Funktionsprüfung, Protokolle, Dokumentation laut Angebot.

B10. Gewährleistung & Haftung

Keine Haftung bei Fehlbedienung, Fremdeingriff, Altanlagenmängeln.

B11–B13

Netzbetreiberleistungen, Arbeitsschutz, Entsorgung gemäß Angebot oder Aufwand.

B14. Storno

10 % Stornogebühr + bereits erbrachte Leistungen.

B15. Datenschutz

DSGVO/DSG.

B16. Recht & Gerichtsstand

Österreichisches Recht, Gerichtsstand Wien.

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